Zusätzliche Betreuungskraft in der Pflege §§ 43b, 45a/b, 53b SGB XI
Aufgrund nur weniger Anmeldungen ist die Fortbildungsmaßnahme bis auf Weiteres verschoben.
Diese Qualifizierungsmaßnahme basiert auf der Richtlinie nach §53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016). Sie besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. [§4 Richtlinien nach § 53b SGB XI] Unsere Qualifizierungsmaßnahme richtet sich entsprechend den §§ 43b, 45a/b und 53b auch an Betreuungskräfte in anderen Pflegesettings, in denen in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Pflegebedürftigen in den verschiedenen Pflegesettings verbessert werden soll. Durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung soll ihnen eine höhere Wertschätzung entgegengebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
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