Pflicht-Fortbildungen für PA
Pflicht-Fortbildung für die Praxisanleitung, entsprechend §4 Abs. 3 PflAPrV
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe vom 2. Oktober 2018 formuliert im §4 Abs.3 die Verpflichtung für die Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen zu jährlichen berufspädagogischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden (= 3 Tage), die gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen sind.unsere Termine 2024:
13.03.2024 (8 Unterrichtsstunden) Coaching für Praxisanleitende als Methode zur Personalbindung. - Ressourcenorientiertes Lernen mit dem Aufbau einer Expertise und Problemorientiertes Lernen (PoL) aufgrund aversiver Gefühle
24.04.2024 (8 Unterrichtsstunden) Persönliche und institutionelle Voraussetzungen und Ressourcen
08.05.2024 (8 Unterrichtsstunden) Einbindung von Mentoren in die Praxisanleitung
09.10.2024 (8 Unterrichtsstunden) Aufgaben und Pflichten im Rahmen der generalistischen Ausbildung / gesetzliche Rahmenbedingungen
06.11.2024 (8 Unterrichtsstunden) Rolle der Praxisanleitung im Team
06.12.2024 (8 Unterrichtsstunden) Die Umsetzung des bundeseinheitlichen Formularwesens /Benotung / Bewertung / wie kann ich möglichst objektiv sein?
Die Termine finden in Präsenz oder online statt.
Über die Tagesthemen und die Veranstaltungsform informieren wir Sie bald!
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.
Der Teilnehmerbeitrag pro Person für eine Tages-Fortbildung (8 Unterrichtsstunden) beträgt 120,00 Euro.
RotkreuzCampus
Akademie
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