Anerkennung ausländischer Abschlüsse zur Pflegefachperson
Anerkennung ausländischer Abschlüsse zur Pflegefachperson
Es gibt zwei Möglichkeiten die Anerkennung zu erlangen:
- Kenntnisprüfung nach § 45 PflAPrV)
- Anpassungslehrgang nach § 44 PflAPrV
Der grobe Ablauf:
- Sie stellen den Antrag bei Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege
- Sie bekommen vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege
o Einen Defizitbescheid
o Eine Festlegung der Anpassungsmaßnahme in der nachzulesen ist
welche Maßnahme Sie ergreifen müssen, um Ihre Anerkennung zu erreichen
Sehr gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg:
Ansprechpartner: Martin Wilhelm
E-Mail: martin.wilhelm@drk-hessen.de
Tel.: 0151-14421932