1-jährige Ausbildung Altenpflegehilfe
Als Folge der steigenden Lebenserwartung benötigen immer mehr Menschen im Alter Hilfe. Hier sind in zunehmendem Maß auch Pflegehilfskräfte gefragt, die in der Altenpflege ein verantwortungsvolles und zukunftssicheres Arbeitsgebiet finden.
Eine Förderung der Maßnahme nach dem SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit ist möglich.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt (PDF-Download)
In der Regel beginnt jährlich Anfang November ein neuer Ausbildungsgang im RotkreuzCampus.
Voraussetzungen
Für den Zugang zur Ausbildung (gesetzliche Richtlinien) sind erforderlich:
- die gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
Auf Antrag kann eine Zulassung zur Ausbildung auch ohne Hauptschulabschluss erfolgen. Der Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung kann innerhalb von 5 Jahren ab Zulassung zur Ausbildung gestellt werden, wenn der Hauptschulabschluss nachträglich erworben wurde.
Umfang
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin bzw. zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer dauert 12 Monate in Vollzeit. Sie findet in der Altenpflegeschule im RotkreuzCampus und in einer Pflegeeinrichtung statt.
Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Nach erfolgreicher Ausbildung hat die Altenpflegehelferin bzw. der Altenpflegehelfer die Möglichkeit, auf Antrag die Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin bzw. zum staatlich anerkannten Altenpfleger mit einer Verkürzung um bis zu einem Jahr zu absolvieren.
Bewerbung
Rufen Sie uns an und schicken Sie folgende Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Schulabschlusszeugnis in Kopie
- Nachweise von Praktika und/oder beruflichen Tätigkeiten in Kopie
Unser Flyer zur Altenpflegehilfe